Kostet uns die Schulbegleitung etwas?
Nein. Jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe. Wenn Ihr Kind eine
Diagnose hat und deshalb Schwierigkeiten im Schulalltag, wird die
Schulbegleitung vom Kostenträger bezahlt, nicht von Ihnen.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Start?
Am längsten dauert die Entscheidung beim Jugendamt, und das hängt
von den Kapazitäten des Amtes ab. In der Regel entscheidet das Amt
innerhalb von drei Monaten.
Können wir die Begleitung vorher kennenlernen?
Ja. Wir schauen zuerst, was Ihr Kind braucht, und stellen dann eine
passende Begleitung ein. Vor dem Start gibt es ein Kennenlernen, bei
dem Sie und die Begleitung sehen, ob es zusammenpasst.
Was ist, wenn es zwischen Kind und Begleitung nicht passt?
Dann sprechen wir darüber und suchen eine Lösung. Uns geht es darum,
dass es Ihrem Kind gut geht, und dafür tun wir, was in unserer Macht
steht.
Wer entscheidet, wie viele Stunden bewilligt werden?
Das Jugendamt. Wenn Ihnen die bewilligte Stundenzahl zu gering
erscheint, können Sie dagegen Einspruch einlegen.
Was passiert, wenn die Begleitung krank wird?
Weil wir für jedes Kind gezielt einstellen, haben wir vergleichsweise
wenige Ausfälle. Wird eine Begleitung länger krank, suchen wir einen
Ersatz.