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Eine Schulbegleiterin sitzt neben einem Jungen am Tisch und schaut mit ihm in ein Bilderbuch.

Schulbegleitung & Inklusionshilfe

Ein verlässlicher Mensch an der Seite Ihres Kindes

Sie haben eine Bewilligung vom Jugendamt und suchen jetzt jemanden, der Ihr Kind durch den Schultag begleitet. Oder Sie stehen noch vor dem Antrag und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Beides ist ein guter Grund, uns anzurufen.

Seit 2023 Schulbegleitung
Seit 2012 Gewaltprävention
§ 35a SGB VIII Im Auftrag der Jugendämter

Zwei Wege

Was wir anbieten

Welches Modell zu Ihrem Kind passt, entscheidet sich mit dem Jugendamt und der Schule. Wir sagen Ihnen offen, was wir für richtig halten.

Eine Schulbegleiterin und ein Junge schauen gemeinsam in ein Bilderbuch, daneben ein Becher mit Buntstiften.

Einzelfallbetreuung, 1:1

Eine Begleitung, ein Kind. Sie ist im Unterricht dabei, hilft beim Sortieren des Tages, bei den Aufgaben und dabei, in der Klasse anzukommen. Unterricht macht weiterhin die Lehrkraft. Wir ergänzen sie, wir ersetzen sie nicht.

Eine Schulbegleiterin unterstützt eine Schülerin am Tisch, im Hintergrund weitere Kinder im Klassenraum.

Pool-Modell

Die Begleitung gehört zur Schule, nicht zu einem einzelnen Kind. Das heißt weniger Wechsel, weniger fremde Gesichter im Unterricht und eine feste Ansprechperson für das Kollegium. Eine zusätzliche Einzelfallbegleitung für Kinder mit höherem Bedarf ist trotzdem möglich.

So kommen Sie zu einer Schulbegleitung

Der Weg in vier Schritten

  1. Antrag beim Jugendamt

    Die Eingliederungshilfe beantragen Sie beim zuständigen Jugendamt. In der Regel gehören ein Bericht der Schule und eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme dazu.

  2. Bewilligung

    Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet über den Umfang der Unterstützung.

  3. Sie wählen den Anbieter

    Wer Ihr Kind begleitet, entscheiden Sie. Sagen Sie beim Jugendamt, dass Sie mit your!help arbeiten möchten.

  4. Kennenlernen und Start

    Wir stellen Ihnen die Begleitung vor, sprechen mit der Schule und legen einen Starttermin fest.

Sie kommen beim Antrag nicht weiter? Rufen Sie vorher an. Wir kennen die Wege und unterstützen Sie in der Abstimmung mit dem Amt und der Schule.

Bevor Sie anrufen

Was Eltern uns oft fragen

Kostet uns die Schulbegleitung etwas?

Nein. Jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe. Wenn Ihr Kind eine Diagnose hat und deshalb Schwierigkeiten im Schulalltag, wird die Schulbegleitung vom Kostenträger bezahlt, nicht von Ihnen.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Start?

Am längsten dauert die Entscheidung beim Jugendamt, und das hängt von den Kapazitäten des Amtes ab. In der Regel entscheidet das Amt innerhalb von drei Monaten.

Können wir die Begleitung vorher kennenlernen?

Ja. Wir schauen zuerst, was Ihr Kind braucht, und stellen dann eine passende Begleitung ein. Vor dem Start gibt es ein Kennenlernen, bei dem Sie und die Begleitung sehen, ob es zusammenpasst.

Was ist, wenn es zwischen Kind und Begleitung nicht passt?

Dann sprechen wir darüber und suchen eine Lösung. Uns geht es darum, dass es Ihrem Kind gut geht, und dafür tun wir, was in unserer Macht steht.

Wer entscheidet, wie viele Stunden bewilligt werden?

Das Jugendamt. Wenn Ihnen die bewilligte Stundenzahl zu gering erscheint, können Sie dagegen Einspruch einlegen.

Was passiert, wenn die Begleitung krank wird?

Weil wir für jedes Kind gezielt einstellen, haben wir vergleichsweise wenige Ausfälle. Wird eine Begleitung länger krank, suchen wir einen Ersatz.

Torsten Rheinschmitt, Geschäftsführer der your!help GmbH
Mein Ziel ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen als Teil des Teams arbeiten. So verbessern wir das System Schule gemeinsam von innen heraus.
Torsten Rheinschmitt, Geschäftsführer der your!help GmbH

Stellen

Sie möchten als Schulbegleitung arbeiten?

Wir suchen laufend Verstärkung, mit Erfahrung im Inklusionsbereich oder als Quereinstieg. In den Ferien bezahlen wir durch, Sie müssen sich also nicht arbeitslos melden. Schicken Sie uns Ihren Lebenslauf.

bewerbung@y-help.de

Kontakt

Rufen Sie uns an

Sagen Sie kurz, in welche Klasse Ihr Kind geht und ob schon eine Bewilligung vorliegt. Dann können wir Ihnen im ersten Gespräch sagen, ob und wie wir helfen können.